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H-FCKW Kältemittelausstieg - R22
Gemäß EU Verordnung 2037/2000 ist die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen wie R22, MP 39 (Ersatz für R12) und HP 80 (Ersatz für R502) ab dem 01.01.2010 als Neuware nicht mehr zulässig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Kältemittel nur noch in zurückgewonnener oder aufgearbeiteter Form verwendet werden.
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| Bei dem noch immer sehr hohen R22 Anlagenbestand sowie teilweise R12 und R502
im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel (LEH) steigt die Gefahr
einer Versorgungslücke, wenn diese Kältemittel nicht mehr als Neuware
zur Verfügung stehen. Wir empfehlen eine zeitnahe
Kältemittelumstellung.
Sie haben eine individuelle Kälteanlage? Wir haben für Sie die individuellen Lösung für den sicheren
H-FCKW Kältemittelausstieg und haben dabei beides im Blick:
Investions- und Betriebskosten
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